Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, immer in Großbuchstaben, in der folgenden Bedeutung verwendet.

1.1 Woosa: Woosa B.V., der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in der Zilverparkkade, 8232WK in Lelystad, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 71751513.
1.2 Lizenznehmer: jede natürliche oder juristische Person, mit der Woosa einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
1.3 Verbraucher: ein Lizenznehmer, eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
1.4 Parteien: Woosa und der Lizenznehmer gemeinsam.
1.5 Vertrag: der Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich Woosa gegenüber dem Lizenznehmer verpflichtet, ein oder mehrere Plugins, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen, zu nutzen.
1.6 Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Woosa und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für Fernabsatzverträge ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Woosa und dem Verbraucher geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden, wie z.B. ein Vertrag mit einem Verbraucher, der direkt über den Bestellvorgang auf der Webseite abgeschlossen wird. Ein Vertrag ist daher kein Fernabsatzvertrag, wenn kein organisiertes System für die Fernkommunikation verwendet wird, z.B. wenn der Vertrag durch eine einfache E-Mail-Nachricht abgeschlossen wird oder wenn der Verbraucher die Kontaktdaten von Woosa im Internet oder in einem Telefonbuch findet und einen Vertrag per Telefon abschließt.
1.7 Plugin: jedes von Woosa im Rahmen des Vertrags für den Lizenznehmer zu verwendende WooCommerce-Plugin, an dem der Lizenznehmer das nicht-exklusive Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags erhält.
1.8 Dienstleistungen / Services: die von Woosa im Rahmen des Vertrages und der Nutzung des Plugins zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich des Angebots von Updates des Plugins und Support sowie Helpdesk-Dienste.
1.9 Website:www.woosa. com
1.10 Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Art der Kommunikation, die nach dem Stand der Technik und der herrschenden Meinung in der Gesellschaft damit gleichzusetzen ist.

Artikel 2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Woosa zum Abschluss eines Vertrages und für jeden als solchen abgeschlossenen Vertrag.
2.2
Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, unter welchem Namen auch immer, wird ausdrücklich abgelehnt.
2.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Wenn und soweit die Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweichen, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, gilt das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, vorrangig.
2.4 Der Wegfall oder die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags als solchem berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gegebenenfalls sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Konsultationen einzutreten, um eine alternative Regelung in Bezug auf die betroffene Klausel zu treffen. Dabei werden Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.

Artikel 3. Angebot und Abschluss der Verträge

3.1 Jedes Angebot von Woosa (einschließlich seines Angebots auf der Webseite und seiner Angebote) ist unverbindlich, auch wenn es eine Annahmefrist enthält. Woosa kann sein Angebot dennoch unverzüglich, zumindest so schnell wie möglich nach dessen Annahme durch den Lizenznehmer, widerrufen. Falls der Lizenznehmer in einem solchen Fall bereits eine Zahlung geleistet hat, wird Woosa unverzüglich, zumindest so schnell wie möglich, für die Rückzahlung sorgen.
3.2 Der Lizenznehmer kann aus einem Angebot von Woosa , das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält, keine Rechte ableiten.
3.3 Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 kommt jeder Vertrag zustande, wenn der Lizenznehmer das Angebot von Woosa auf die von Woosa angegebene Weise angenommen hat.

Artikel 4. Testphase

4.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn ausdrücklich eine Probezeit für den Vertrag vereinbart wurde.
4.2 Die Dauer der Probezeit wird im Angebot von Woosa ausdrücklich angegeben.
4.3 Während der Probezeit kann der Lizenznehmer den Vertrag jederzeit gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 kündigen. Spätestens einen Tag vor Ablauf des Testzeitraums erhält der Lizenznehmer eine E-Mail, die ihn an das Ende des Testzeitraums erinnert. Wenn der Lizenznehmer den Vertrag nicht vor Ablauf des Testzeitraums kündigt, wird der Vertrag stillschweigend in einen Vertrag umgewandelt, der je nach der vom Lizenznehmer vor Ablauf des Testzeitraums getroffenen Wahl monatlich oder jährlich gekündigt werden kann.
4.4 Wenn der Lizenznehmer zu Beginn des Testzeitraums eine geringe Zahlung leistet, um die Einzugsermächtigung zu erteilen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung dieses Betrags, auch wenn der Vertrag während des Testzeitraums gekündigt wird.
4.5 Für jeden Plugin-Typ hat der Lizenznehmer nur einen Testzeitraum.
4.6 Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Bestimmungen von Artikel 6 unberührt; bei der Anwendung dieses Artikels und von Artikel 6 kann sich der Verbraucher auf die für ihn günstigsten Bestimmungen berufen.

Artikel 5. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

5.1 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Artikels hat der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage nach dessen Abschluss ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
5.2 Die Erfüllung eines Fernabsatzvertrags durch Woosa innerhalb der im vorigen Absatz genannten Bedenkzeit erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers.
5.3 Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher schuldet der Verbraucher Woosa einen Betrag, der proportional zu dem Teil der Verpflichtung ist, den Woosa zum Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts erfüllt hat, verglichen mit der vollständigen Erfüllung der Verpflichtung. Der anteilige Betrag, den der Verbraucher Woosa schuldet, wird auf der Grundlage des ausdrücklich vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
5.4 Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht ausüben, indem er eine Anfrage per E-Mail an Woosa stellt oder das von Woosa angebotene Muster-Widerrufsformular verwendet. Sobald Woosa von der Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag aufzulösen, in Kenntnis gesetzt wurde, wird Woosa die Auflösung so schnell wie möglich per E-Mail bestätigen.
5.5 Woosa wird die bereits vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen abzüglich der in Absatz 3 genannten Beträge so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Auflösung des Fernabsatzvertrags, zurückzahlen.

Artikel 6. Dauer und Kündigung der Vereinbarung

6.1 Nach Ablauf eines vereinbarten Testzeitraums, ohne dass dieser gekündigt wurde, wird der Vertrag je nach Wahl des Lizenznehmers auf unbestimmte Zeit oder für einen festen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Bezieht sich der Vertrag auf einen lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
6.2 Wurde der Vertrag für einen festen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Frist immer stillschweigend um weitere 12 Monate, es sei denn:
- der Vertrag ist gemäß den Bestimmungen des folgenden Absatzes fristgerecht gekündigt worden;
- der Lizenznehmer ist ein Verbraucher; in diesem Fall kann der Vertrag nur stillschweigend für einen unbestimmten Zeitraum verlängert werden.
6.3 Der Vertrag endet durch Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens jedoch nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit. Die Kündigung durch den Lizenznehmer hat in der dafür vorgesehenen Weise unter seiner account auf der Website zu erfolgen.

Artikel 7. Aktualisierungen, support und Helpdesk-Dienste

7.1. Woosa wird sich bemühen, durch die Bereitstellung von Updates während der Vertragslaufzeit einen optimalen Betrieb des Plugins zu erreichen, ist aber zu keinem Zeitpunkt an bestimmte Fristen hinsichtlich der Bereitstellung von Updates gebunden. Updates müssen vom Lizenznehmer selbst installiert werden und werden dem Lizenznehmer als Download zur Verfügung gestellt.
7.2 Für support mit der Nutzung des Plugins wird der Lizenznehmer gebeten, die Seite "Support Center" auf der Website zu konsultieren. Woosa kann den Lizenznehmer ohne weitere Erklärung auf die Seite "Support Center" auf der Website verweisen, wenn die Antwort auf die support Frage dort angegeben ist. Woosa ist daher nur verpflichtet, auf angemessene support Fragen des Lizenznehmers zu antworten; "kostenlos support" kann niemals als Verpflichtung von Woosa interpretiert werden, unangemessene support Fragen des Lizenznehmers zu behandeln.
7.3 Bei Problemen mit der Nutzung des Plugins sollte der Lizenznehmer zunächst den "Troubleshooting Guide" auf der Website konsultieren. Woosa wird Probleme mit der Nutzung des Plugins nur dann kostenlos untersuchen, wenn es sich um eine Fehlfunktion des Plugins selbst handelt und nicht, wenn die Fehlfunktion durch einen Umstand verursacht wird, der nicht Woosa zuzuschreiben ist, wie beispielsweise die Konfiguration des Webshops des Lizenznehmers. Wenn der Lizenznehmer Woosa auffordert, das Problem zu untersuchen, wird Woosa die damit verbundenen Kosten angeben. Diese Kosten gehen zu Lasten des Lizenznehmers, wenn sich herausstellt, dass die Funktionsstörung des Plugins durch einen Umstand verursacht wurde, der nicht Woosa zuzuschreiben ist.
7.4 Die angeforderte support wird so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt, unbeschadet der Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels. Woosa verpflichtet sich diesbezüglich niemals zu einer Frist. Woosa kann daher niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Auffassung des Lizenznehmers ergeben, dass die angeforderte support nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Artikel 8. Rechte zur Nutzung des Plugins

8.1 Während der Laufzeit des Vertrages bietet Woosa dem Lizenznehmer ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in Bezug auf das Plugin, jedoch nur, wenn und soweit dieses Nutzungsrecht dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zusteht. Alle (geistigen) Eigentumsrechte an dem Plugin verbleiben bei Woosa.
8.2
Die Nutzung des Plugins ist nur in Übereinstimmung mit den Zwecken erlaubt, für die das Plugin entwickelt und bestimmt wurde.
8.3 Die Rechte, die dem Lizenznehmer aus dem Vertrag erwachsen, sind nicht auf Dritte übertragbar.
8.4 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die im Zusammenhang mit dem Plugin verwendete Software zu dekompilieren oder zu vervielfältigen, in sonstiger Weise zu manipulieren oder Software zu entwickeln, die das Plugin verletzt.

Artikel 9. Aussetzung und Auflösung

9.1 Woosa ist, wenn es die Umstände des Falles vernünftigerweise rechtfertigen, berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen (durch Einstellung des Betriebs des Plugins und/oder der Dienste) oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn und soweit der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder nach Abschluss des Vertrages Umstände vorliegen, die Woosa berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Lizenznehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Lizenznehmers, die er nicht erfüllt oder zu erfüllen droht, nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Befugnis zur Auflösung erst, nachdem der Lizenznehmer von Woosa schriftlich in Verzug gesetzt wurde, wobei die Inverzugsetzung eine angemessene Frist darstellt. innerhalb derer der Lizenznehmer seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht abgelaufen ist.
9.2 Befindet sich der Lizenznehmer im Konkurs, hat er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, sind seine Güter gepfändet worden oder kann der Lizenznehmer anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen, ist Woosa berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. aufzulösen, es sei denn, der Lizenznehmer hat bereits ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen geleistet.
9.3 Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung im Zusammenhang mit dem von Woosa ausgeübten Aussetzungs- oder Kündigungsrecht.
9.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den Woosa infolge der Aussetzung oder Auflösung des Vertrags erleidet.
9.5 Wenn Woosa die Vereinbarung kündigt, werden alle Forderungen gegen den Lizenznehmer sofort fällig.

Artikel 10. Höhere Gewalt

10.1 Woosa ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der herrschenden Meinung in der Gesellschaft nicht zuzurechnen ist.
10.2 Sofern die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
10.3 Wenn Woosa bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten Teil oder den ausführbaren Teil des Vertrages gesondert in Rechnung zu stellen, als ob es sich um einen selbständigen Vertrag handeln würde.
10.4 Unbeschadet des vorigen Absatzes kommt ein Schaden infolge höherer Gewalt niemals für eine Entschädigung in Betracht.

Artikel 11. Preise und Zahlungen

11.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle von Woosa genannten und vom Lizenznehmer zu zahlenden Beträge ohne Mehrwertsteuer, wobei davon ausgegangen wird, dass ein an Verbraucher gerichtetes Angebot Beträge (einschließlich) Mehrwertsteuer enthält.
11.2 Wenn der Vertrag bereits länger als sechs Monate gedauert hat, ist Woosa berechtigt, den vereinbarten Preis jährlich zum 1. Januar zu ändern. In diesem Fall muss der Lizenznehmer in jedem Fall einer Preiserhöhung zustimmen, sofern diese durch die folgende Indexierungsklausel bestimmt wird: Die Erhöhung wird ermittelt, indem die zuletzt geltenden Preise mit einem Bruch multipliziert werden, dessen Zähler die Indexzahl ist, die für den Monat Oktober vor der Erhöhung gilt, und dessen Nenner die Indexzahl ist, die für den Monat Oktober des vorangegangenen Jahres gilt. Bei den Indizes handelt es sich um die Preisindizes für den Verbrauch der privaten Haushalte (VPI), alle Haushalte, die vom Zentralen Amt für Statistik veröffentlicht werden.
11.3 Für den Fall, dass der Vertrag direkt über die Website abgeschlossen wird, erteilt der Lizenznehmer Woosa mit der ersten Zahlung die Ermächtigung, alle weiteren Raten automatisch von der Bank des Lizenznehmers account abzubuchen. In anderen Fällen wird der Lizenznehmer diese Ermächtigung schriftlich erteilen.
11.4 Woosa ist berechtigt, dem Lizenznehmer die ihm zustehenden Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
11.5 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 und der Bestimmungen in den Absätzen 6, 7 und 8 ist Woosa berechtigt, die von Woosa angemessen festgelegten Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, wenn eine Zahlung rückgängig gemacht wird oder aus anderen Gründen nicht automatisch eingezogen werden kann. In diesem Fall kann Woosa die ausstehende Zahlung, einschließlich der hier genannten Verwaltungskosten, per Banküberweisung einfordern.
11.6 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Lizenznehmer von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem dieser Verzug beginnt, schuldet der Lizenznehmer Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat betrachtet wird. Abweichend vom vorigen Satz gelten die gesetzlichen Zinsen anstelle der dort genannten vertraglichen Zinsen, wenn der Lizenznehmer als Verbraucher handelt.
11.7 Bezieht sich der Vertrag auf einen lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins und ist der Lizenznehmer länger als 14 Tage mit der Zahlung in Verzug, so ist Woosa unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Danach hat der Lizenznehmer keinen Anspruch mehr auf den lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins.
11.8 Alle angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die anfallen, um die vom Lizenznehmer geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu Lasten des Lizenznehmers.

Artikel 12. Haftung und Entschädigung

12.1 Der Lizenznehmer trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten in den von ihm gemachten Angaben, durch sonstige Mängel in der Erfüllung der sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergebenden Pflichten des Lizenznehmers und durch sonstige Umstände, die nicht Woosa zuzuschreiben sind, entsteht.
12.2 Das Plugin kennt nur die Funktionalitäten, die von Woosa ausdrücklich angegeben werden. Das Fehlen von nicht ausdrücklich genannten Funktionalitäten des Plugins kann nicht als Mangel von Woosa angesehen werden und berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages oder zu einer Entschädigung oder einem anderen Ausgleich.
12.3 Woosa erbringt die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Soweit die Art oder der Zweck der Dienstleistungen dies nicht zwingend gebietet, verpflichtet sich Woosa nur zu einer bestmöglichen Leistung und kann nicht die Ergebnisse garantieren, die der Lizenznehmer zu erreichen wünscht.
12.4 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Woosafür behebbare Schäden erst, nachdem der Lizenznehmer Woosa die Möglichkeit gegeben hat, diese Schäden zu beheben, andernfalls ist Woosa diesbezüglich nicht haftbar.
12.5 Woosa haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Verlust, entgangenen Gewinn und Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere der Bestimmungen in Absatz 6 haftet Woosa gegenüber dem Lizenznehmer nur für direkte Schäden, die der Lizenznehmer infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von Woosa bei der Erfüllung des Vertrags erleidet. . Unter schuldhaftem Versäumnis ist ein Versäumnis zu verstehen, das ein guter und sorgfältig handelnder Kollege vermeiden kann und sollte, und zwar bei Beachtung der üblichen Aufmerksamkeit und der für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Fachkenntnisse und Mittel. Unmittelbarer Schaden bedeutet ausschließlich:
- die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden bezieht, der im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersatzfähig ist;
- alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Woosain Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, soweit sie Woosa zugerechnet werden können;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Lizenznehmer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
12.6 Die Haftung von Woosabeschränkt sich höchstens auf die Reparatur oder den Ersatz der Sache, auf die sich die Haftung von Woosabezieht. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich, beschränkt sich die Haftung von Woosaauf höchstens den Rechnungswert des Vertrags, zumindest auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung von Woosabezieht, wobei die Haftung von Woosaniemals den Betrag übersteigt, der in dem betreffenden Fall auf der Grundlage der von Woosa abgeschlossenen Haftpflichtversicherung tatsächlich ausgezahlt wird, zuzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung von Woosa , die im Rahmen dieser Versicherung gilt.
12.7 Voraussetzung für das Entstehen von Schadensersatzansprüchen ist, dass der Lizenznehmer den Schaden unverzüglich nach dessen Entstehen schriftlich an Woosa meldet.
12.8 Unbeschadet der Verjährungsfristen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Woosa ein Jahr.
12.9 Der Lizenznehmer stellt Woosa von jeglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter für Schäden frei, deren Ursache anderen als Woosa zuzuschreiben ist. Wird Woosa von Dritten aus diesem Grund in Anspruch genommen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Woosa sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und alles zu tun, was von ihm in diesem Fall vernünftigerweise erwartet werden kann. Sollte der Lizenznehmer keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Woosa berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Woosa und/oder Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten von account und auf Risiko des Lizenznehmers.
12.10 Die Haftungsbeschränkungsklauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch zugunsten des/der Geschäftsführer(s), des/der Direktors(s) und der Mitarbeiter von Woosa festgelegt.

Artikel 13. Geistiges Eigentum

13.1 Woosa behält sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Plugin und seine Funktionsweise, sowie den Firmennamen und die Texte, Bilder und andere Inhalte jeglicher Art, die auf der Webseite angezeigt werden, vor. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, diese Güter zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu kopieren, weiterzuverkaufen oder zu vertreiben oder sie in irgendeiner anderen Weise zu nutzen oder nutzen zu lassen, die sich nicht aus der Art oder dem Umfang der Vereinbarung oder der normalen Nutzung der Website ergibt.
13.2 Ein dem Lizenznehmer zuzurechnender Verstoß gegen die Bestimmungen des vorigen Absatzes gibt Woosa das Recht, die sofortige Beseitigung des Verstoßes sowie einen nach Art und Umfang des Verstoßes zu bestimmenden Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 14. Allgemeine Beschwerdepolitik

14.1 Beanstandungen in Bezug auf die Durchführung des Vertrages durch Woosa sind innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Lizenznehmer den angeblichen Mangel festgestellt hat, schriftlich, vollständig und eindeutig an Woosa zu richten.
14.2
Beschwerden, die bei Woosa eingereicht werden, werden innerhalb von sieben Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, so erhält der Lizenznehmer innerhalb der Sieben-Tage-Frist eine Antwort und einen Hinweis darauf, wann er mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
14.3 Wenn eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher den Streitfall über die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr).

Artikel 15. Schlussbestimmungen

15.1 Auf jeden Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
15.2 Bevor die Gerichte angerufen werden, sind die Parteien verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
15.3 Soweit dem nicht nach den Umständen des Falles zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich das für den Sitz von Woosazuständige Gericht berufen.
15.4 Wenn
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist für die Erläuterung der darin enthaltenen Bestimmungen immer die niederländische Fassung maßgeblich.