Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artikel 1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, immer in Großbuchstaben, in der folgenden Bedeutung verwendet.
- Woosa: Woosa B.V., der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Schepenen, 8232DB in Lelystad, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 71751513.
- Lizenznehmer: jede natürliche oder juristische Person, mit der Woosa einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
- Verbraucher: ein Lizenznehmer, eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Parteien: Woosa und der Lizenznehmer gemeinsam.
- Vertrag: der Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich Woosa gegenüber dem Lizenznehmer verpflichtet, ein oder mehrere Plugins, einschließlich der damit verbundenen Dienste, zu nutzen.
- Fernabsatzvertrag: Ein Vertrag, der zwischen Woosa und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Woosa und dem Verbraucher geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden, wie z. B. ein Vertrag mit einem Verbraucher, der direkt über den Bestellvorgang auf der Webseite abgeschlossen wird. Ein Vertrag ist daher kein Fernabsatzvertrag, wenn kein organisiertes System für die Fernkommunikation verwendet wird, z. B. wenn der Vertrag mit einer einfachen E-Mail-Nachricht abgeschlossen wird oder wenn der Verbraucher die Kontaktdaten von Woosa im Internet oder in einem Telefonbuch hat. Sucht und einen Vertrag per Telefon abschließt.
- Plugin: jedes WooCommerce-Plugin, das von Woosa im Rahmen des Vertrags für den Lizenznehmer verwendet werden soll und an dem der Lizenznehmer das nicht-exklusive Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags erhält.
- Dienste / Dienstleistungen: die von Woosa im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung des Plugins zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich des Angebots von Updates des Plugins und Support sowie Helpdesk-Dienste.
- Webseite:www.woosa.com
- Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kontakt per E-Mail oder jede andere Form der Kommunikation, die dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Ansichten entspricht.
Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Woosa zum Abschluss eines Vertrages und für jeden als solchen abgeschlossenen Vertrag.
- Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird ausdrücklich abgelehnt.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Wenn und soweit die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweichen, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
- Der Wegfall oder die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Abkommens berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien müssen sich gegenseitig konsultieren, um gegebenenfalls eine alternative Regelung für die betroffene Klausel zu treffen. Der Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung wird dabei so weit wie möglich berücksichtigt.
Artikel 3. Angebot und Abschluss der Verträge
- Jedes Angebot von Woosa (einschließlich seines Angebots auf der Webseite und seiner Angebote) ist freibleibend, auch wenn es eine Annahmefrist enthält. Woosa kann sein Angebot dennoch unverzüglich, zumindest so schnell wie möglich, nach Zustimmung des Lizenznehmers zurückziehen. Wenn der Lizenznehmer in einem solchen Fall bereits eine Zahlung geleistet hat, wird Woosa unverzüglich, zumindest so schnell wie möglich, für die Rückzahlung sorgen.
- Der Lizenznehmer kann aus einem Angebot von Woosa , das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält, keine Rechte ableiten.
- Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 1 kommt jeder Vertrag zustande, wenn der Lizenznehmer das Angebot von Woosa in der von Woosa angegebenen Weise angenommen hat.
Artikel 4. Testphase
- Die Bestimmungen dieses Artikels sind nur anwendbar, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass für den Vertrag eine Probezeit gilt.
- Die Dauer des Testzeitraums ist im Angebot von Woosa ausdrücklich angegeben.
- Während des Testzeitraums kann der Lizenznehmer den Vertrag jederzeit gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 kündigen. Spätestens einen Tag vor Ablauf des Testzeitraums erhält der Lizenznehmer eine E-Mail, die ihn an das Ende des Testzeitraums erinnert. Angenommen, der Lizenznehmer kündigt den Vertrag nicht vor Ablauf des Testzeitraums. In diesem Fall wird der Vertrag stillschweigend in einen Vertrag umgewandelt, der je nach Wahl des Lizenznehmers vor Ablauf der Probezeit monatlich, vierteljährlich oder jährlich gekündigt werden kann.
- Wenn der Lizenznehmer zu Beginn des Testzeitraums eine geringe Zahlung leistet, um die Einzugsermächtigung zu erteilen, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung dieses Betrags, auch wenn der Vertrag während des Testzeitraums beendet wird.
- Der Lizenznehmer hat nur einen Testzeitraum für jede Art von Plugin.
- Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Bestimmungen des Artikels 6 unberührt; bei der Anwendung dieses Artikels und des Artikels 6 kann sich der Verbraucher auf die für ihn günstigsten Bedingungen berufen.
Artikel 5. 90-Tage-Geld-zurück-Garantie
- Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass für den Vertrag eine 90-tägige Geld-zurück-Garantie gilt.
- Während der im vorstehenden Absatz genannten 90 Tage kann der Lizenznehmer den Vertrag alle 90 Tage ohne Angabe von Gründen gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 kündigen.
- Die Zahlung erfolgt vierteljährlich und im Falle der 90-Tage-Geld-zurück-Garantie im Voraus.
- Die Kunden können die 90-Tage-Geld-zurück-Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn sie die Regeln erfüllen, die hier zu finden sind.
- Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Bestimmungen von Artikel 6 unberührt; ein Verbraucher kann sich bei der Anwendung dieses Artikels und von Artikel 6 auf die für ihn günstigsten Bedingungen berufen.
Artikel 6. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
- Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Artikels hat der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage nach dessen Abschluss ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
- Die Erfüllung eines Fernabsatzvertrags durch Woosa innerhalb der im vorigen Absatz genannten Bedenkzeit findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers statt.
- Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher schuldet der Verbraucher Woosa einen Betrag, der proportional zu dem Teil der Verpflichtung ist, den Woosa bei der Ausübung des Rücktrittsrechts erfüllt hat, verglichen mit der vollständigen Erfüllung der Verpflichtung. Der anteilige Betrag, den der Verbraucher Woosa schuldet, wird auf der Grundlage des ausdrücklich vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
- Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht ausüben, indem er einen Antrag per E-Mail an Woosa stellt oder das von Woosa angebotene Muster-Widerrufsformular verwendet. Sobald Woosa von der Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag aufzulösen, in Kenntnis gesetzt wurde, wird Woosa die Auflösung so schnell wie möglich per E-Mail bestätigen.
- Woosa erstattet dem Verbraucher bereits geleistete Zahlungen abzüglich der in Absatz 3 genannten Beträge so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Auflösung des Fernabsatzvertrags.
Artikel 7. Dauer und Kündigung der Vereinbarung
- Nach Ablauf eines vereinbarten Testzeitraums ohne Kündigung innerhalb dieses Zeitraums wird der Vertrag je nach Wahl des Lizenznehmers auf unbestimmte Zeit oder für einen festen Zeitraum von 3 oder 12 Monaten geschlossen. Bezieht sich der Vertrag auf einen lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Wurde der Vertrag für einen festen Zeitraum von 3 oder 12 Monaten geschlossen, so verlängert er sich nach Ablauf dieser Frist immer stillschweigend um weitere 3 oder 12 Monate, es sei denn, dass
- das Abkommen gemäß den Bestimmungen des folgenden Absatzes fristgerecht gekündigt wurde;
- der Lizenznehmer ist ein Verbraucher; in diesem Fall kann der Vertrag nur stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
- Der Vertrag endet durch Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens jedoch zum Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit. Die Kündigung durch den Lizenznehmer muss in der dafür vorgesehenen Weise in seinem Konto auf der Webseite von Woosa erfolgen.
Artikel 8. Aktualisierungen, Support und Helpdesk-Dienste
- Woosa wird sich bemühen, durch die Bereitstellung von Updates während der Vertragslaufzeit einen optimalen Betrieb des Plugins zu erreichen, ist jedoch zu keinem Zeitpunkt an bestimmte Fristen für die Bereitstellung von Updates gebunden. Updates müssen vom Lizenznehmer selbst installiert werden und werden dem Lizenznehmer als Download zur Verfügung gestellt.
- Für Plugin Support wird der Lizenznehmer gebeten, die Seite "Help Center" auf der Webseite zu konsultieren. Woosa kann den Lizenznehmer ohne weitere Erklärung auf die Seite "Help Center" auf der Webseite verweisen, wenn die Antwort auf die Frage dort angegeben ist. Woosa ist daher nur verpflichtet, auf angemessene Supportfragen des Lizenznehmers zu antworten; "kostenloser Support" kann niemals als Verpflichtung von Woosa ausgelegt werden, unangemessene Supportfragen des Lizenznehmers zu behandeln.
- Bei Problemen mit dem Plugin sollte der Lizenznehmer zunächst den "Troubleshooting Guide" auf der Webseite konsultieren. Woosa wird Probleme bei der Nutzung des Plugins nur dann kostenlos untersuchen, wenn es sich um eine Fehlfunktion des Plugins selbst handelt und nicht, wenn die Fehlfunktion durch einen Umstand verursacht wird, der nicht Woosa zuzuschreiben ist, wie z.B. die Konfiguration des Webshops des Lizenznehmers. Wenn der Lizenznehmer Woosa auffordert, das Problem zu untersuchen, wird Woosa die damit verbundenen Kosten angeben. Der Lizenznehmer trägt diese Kosten, wenn sich herausstellt, dass die Funktionsstörung des Plugins durch einen Umstand verursacht wurde, der nicht Woosa zuzuschreiben ist.
- Der angeforderte Support wird so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt, unbeschadet der Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels. Woosa verpflichtet sich in dieser Hinsicht niemals zu einer Frist. Woosa haftet daher niemals für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Lizenznehmer der Meinung ist, der angeforderte Support sei nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden.
Artikel 9. Rechte zur Nutzung des Plugins
- Während der Laufzeit des Vertrages bietet Woosa dem Lizenznehmer ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem Plugin an, jedoch nur, wenn und soweit dieses Nutzungsrecht dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zusteht. Alle (geistigen) Eigentumsrechte an dem Plugin verbleiben bei Woosa.
- Die Nutzung des Plugins ist nur für die Zwecke erlaubt, für die das Plugin entwickelt und bestimmt wurde.
- Die Rechte, die dem Lizenznehmer aus dem Vertrag erwachsen, sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die im Zusammenhang mit dem Plugin verwendete Software zu dekompilieren oder zu vervielfältigen, in sonstiger Weise zu manipulieren oder Software zu entwickeln, die diese Software verletzt.
Artikel 10. Aussetzung und Auflösung
- Woosa ist, wenn es die Umstände des Falles vernünftigerweise rechtfertigen, die Ausführung des Vertrages auszusetzen (durch Einstellung des Betriebs des Plugins und/oder der Dienste) oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn und soweit der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder nach Abschluss des Vertrages Umstände vorliegen, die Woosa berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Angenommen, die Erfüllung der Verpflichtungen des Lizenznehmers, mit denen er im Rückstand ist oder zu sein droht, ist nicht dauerhaft unmöglich. In diesem Fall entsteht die Befugnis zur Auflösung erst, nachdem der Lizenznehmer von Woosa schriftlich in Verzug gesetzt worden ist, wobei die Inverzugsetzung eine angemessene Frist darstellt. Status, innerhalb derer der Lizenznehmer seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht erloschen ist.
- IBefindet sich der Lizenznehmer im Konkurs, hat er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, sind seine Güter gepfändet worden oder kann der Lizenznehmer anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen, ist Woosa berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen/aufzulösen, es sei denn, der Lizenznehmer hat ausreichende Sicherheiten zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen geleistet.
- Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für das von Woosa ausgeübte Aussetzungs- oder Kündigungsrecht.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der Woosa durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrages entsteht.
- Wenn Woosa den Vertrag kündigt, werden alle Forderungen an den Lizenznehmer sofort fällig.
Artikel 11. Höhere Gewalt
- Woosa ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Abkommen zu erfüllen, wenn und solange sie durch einen Umstand behindert wird, der ihr weder nach dem Gesetz noch nach einem Rechtsakt noch nach der herrschenden Meinung in der Gesellschaft zuzurechnen ist.
- Sofern die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- Wenn Woosa bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits ausgeführten Teil oder den ausführbaren Teil des Vertrags gesondert in Rechnung zu stellen, als ob es sich um einen eigenständigen Vertrag handeln würde.
- Unbeschadet des vorstehenden Absatzes besteht für Schäden aufgrund höherer Gewalt kein Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 12. Preise und Zahlungen
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle von Woosa genannten und vom Lizenznehmer zu zahlenden Beträge ohne Mehrwertsteuer, wobei ein an Verbraucher gerichtetes Angebot Beträge (einschließlich) der Mehrwertsteuer enthält.
- Wenn der Vertrag bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, ist Woosa berechtigt, den vereinbarten Preis jährlich zum 1. Januar zu ändern. In diesem Fall muss der Lizenznehmer in jedem Fall einer Erhöhung des Preises zustimmen, sofern diese unter Anwendung der folgenden Indexierungsklausel ermittelt wird: Der Zuwachs wird ermittelt, indem die zuletzt geltenden Preise mit einem Bruch multipliziert werden, dessen Zähler die für den Oktober vor der Erhöhung geltende Indexzahl und dessen Nenner die für den Oktober des Vorjahres geltende Indexzahl ist. Bei den Indizes handelt es sich um die Preisindizes für den Verbrauch der privaten Haushalte (VPI), alle Haushalte, die vom Zentralen Amt für Statistik veröffentlicht werden.
- Wenn der Vertrag direkt über die Webseite abgeschlossen wird, erteilt der Lizenznehmer Woosa mit der ersten Zahlung die Erlaubnis, alle nachfolgenden Raten automatisch vom Bankkonto des Lizenznehmers abzubuchen. In allen anderen Fällen erteilt der Lizenznehmer diese Ermächtigung in schriftlicher Form.
- Woosa ist berechtigt, die dem Lizenznehmer zustehenden Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
- Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 und der Absätze 6, 7 und 8 ist Woosa berechtigt, die von Woosa angemessen festgelegten Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Zahlung rückgängig gemacht wird oder aus anderen Gründen nicht automatisch eingezogen werden kann. In diesem Fall kann Woosa den ausstehenden Betrag, einschließlich der hier erwähnten Verwaltungskosten, per Banküberweisung einfordern.
- Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, gerät der Lizenznehmer von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Verzug beginnt, schuldet der Lizenznehmer Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat betrachtet wird. Abweichend vom vorigen Satz gelten anstelle der vertraglichen Zinsen die gesetzlichen Zinsen, wenn der Lizenznehmer in der Eigenschaft als Verbraucher handelt.
- Falls sich der Vertrag auf einen lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins bezieht und der Lizenznehmer länger als 14 Tage mit der Zahlung in Verzug ist, ist Woosa unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Danach hat der Lizenznehmer keinen Anspruch mehr auf einen lebenslangen Zugang zu allen von Woosa angebotenen WooCommerce-Plugins.
- Alle angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die anfallen, um die vom Lizenznehmer geschuldeten Beträge einzutreiben, gehen zu Lasten des Lizenznehmers.
Artikel 13. Haftung und Entschädigung
- Der Lizenznehmer trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten in den von ihm erteilten Informationen, durch sonstige Mängel bei der Erfüllung der sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Lizenznehmers sowie durch sonstige Umstände, die nicht Woosa zuzuschreiben sind, verursacht wird.
- Das Plugin kennt nur die Funktionalitäten, die Woosa ausdrücklich angibt. Das Fehlen nicht ausdrücklich genannter Funktionalitäten des Plugins kann nicht als Mangel von Woosa angesehen werden und berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages, zum Schadensersatz oder zu einer anderen Entschädigung.
- Woosa stellt die Dienste nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Soweit die Art oder der Zweck der Dienstleistungen dem nicht zwingend entgegenstehen, verpflichtet sich Woosa nur zu bestmöglichem Bemühen und kann nicht die Ergebnisse garantieren, die der Lizenznehmer zu erreichen wünscht.
- Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Woosa für reparierbare Schäden erst dann, wenn der Lizenznehmer Woosa die Möglichkeit gegeben hat, den Schaden zu beheben; andernfalls ist die Haftung von Woosa ausgeschlossen.
- Woosa haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Verlust, entgangenen Gewinn und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere der Bestimmungen in Absatz 6 haftet Woosa gegenüber dem Lizenznehmer nur für direkte Schäden, die der Lizenznehmer aufgrund eines zurechenbaren Mangels von Woosa bei der Erfüllung des Vertrags erleidet. Unter einer schuldhaften Schwäche ist ein Mangel zu verstehen, den ein guter und sorgfältig handelnder Kollege bei Beachtung der regelmäßigen Aufmerksamkeit und der für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Fachkenntnisse und Mittel vermeiden kann und sollte. Unmittelbarer Schaden bedeutet ausschließlich:
- die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf entschädigungsfähige Abnutzung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
- alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Woosa in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, soweit sie Woosa zugerechnet werden können;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Lizenznehmer nachweist, dass diese Kosten den unmittelbaren Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt haben.
- Die Haftung von Woosa beschränkt sich höchstens auf die Reparatur oder den Ersatz der Ware, auf die sich die Haftung von Woosa bezieht. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich, beschränkt sich die Haftung von Woosa höchstens auf den Rechnungswert des Vertrags, zumindest auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung von Woosa bezieht, mit der Maßgabe, dass die Haftung von Woosa niemals den Betrag übersteigt, der in dem betreffenden Fall aufgrund der von Woosa abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich eines etwaigen Selbstbehalts von Woosa , der im Rahmen dieser Versicherung gilt.
- Voraussetzung für das Entstehen eines Entschädigungsanspruchs ist, dass der Lizenznehmer den Schaden unverzüglich nach dessen Entstehung schriftlich an Woosa meldet.
- Unbeschadet der Verjährungsfristen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Woosa ein Jahr.
- Der Lizenznehmer stellt Woosa von jeglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter für Schäden frei, deren Ursache anderen als Woosa zuzurechnen ist. Wird Woosa von Dritten aus diesem Grund in Anspruch genommen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Woosa gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen und alles zu tun, was von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann. Sollte der Lizenznehmer keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Woosa berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Infolgedessen gehen alle Kosten und Schäden seitens Woosa und/oder Dritter vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Lizenznehmers.
- Die Haftungsbeschränkungsklauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch zugunsten des/der Geschäftsführer(s), des/der Direktors(s) und der Mitarbeiter von Woosa festgelegt.
Artikel 14. Geistiges Eigentum
- Woosa behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an dem Plugin und seinem Betrieb, dem Firmennamen, den Texten, Bildern und anderen auf der Webseite dargestellten Inhalten vor. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, diese Güter zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu kopieren, weiterzuverkaufen oder zu vertreiben oder sie auf eine andere Weise zu verwenden oder verwenden zu lassen, die sich nicht aus der Art oder dem Umfang des Vertrags oder der regulären Nutzung der Webseite ergibt.
- Ein dem Lizenznehmer zuzurechnender Verstoß gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gibt Woosa das Recht, die unverzügliche Beseitigung des Verstoßes sowie einen nach Art und Umfang des Verstoßes zu bestimmenden Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 15. Allgemeine Beschwerdepolitik
- Beschwerden über die Durchführung der Vereinbarung durch Woosa sind schriftlich und vollständig innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Lizenznehmer den angeblichen Mangel festgestellt hat, an Woosa zu richten.
- Beschwerden, die bei Woosa eingereicht werden, werden innerhalb von sieben Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, erhält der Lizenznehmer innerhalb von sieben Tagen eine Antwort, aus der hervorgeht, wann er eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
- Angenommen, eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag kann nicht einvernehmlich gelöst werden. In diesem Fall kann der Verbraucher den Streitfall dem Streitschlichtungsausschuss über die OS-Plattform vorlegen (ec.europa.eu/consumers/odr).
Artikel 16. Schlussbestimmungen
- Für jeden Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
- Vor der Anrufung der Gerichte müssen die Parteien versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen.
- Soweit das Gesetz dem nicht zwingend entgegensteht, ist zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich das für den Sitz von Woosa zuständige Gericht berufen.
- Wenndiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist für die Erläuterung der Bestimmungen immer die niederländische Fassung maßgeblich.