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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind, in der folgenden Bedeutung verwendet.

  • Woosa: Woosa B.V., der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Randstad 22 9, 1316BN in Almere, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 71751513.
  • Lizenznehmer: jede natürliche oder juristische Person, mit der Woosa einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
  • Verbraucher: ein Lizenznehmer, eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  • Parteien: Woosa und der Lizenznehmer zusammen.
  • Vertrag: der Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich Woosa verpflichtet, dem Lizenznehmer die Nutzung eines oder mehrerer Plugins, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen, zu ermöglichen.
  • Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Woosa und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Woosa und dem Verbraucher geschlossen wird. Der Vertrag ist kein Fernabsatzvertrag, wenn kein organisiertes System für die Fernkommunikation verwendet wird, z. B. wenn der Vertrag durch eine einfache E-Mail-Nachricht geschlossen wird oder wenn der Verbraucher einen Vertrag mit Woosa über die Website im Rahmen des Bestellvorgangs findet und abschließt.
  • Plugin: jedes von Woosa für den Lizenznehmer im Rahmen des Vertrags verwendete WooCommerce-Plugin, an dem der Lizenznehmer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags erhält. Leistungen: die von Woosa im Rahmen des Vertrags und der Nutzung des Plugins zu erbringenden Leistungen, einschließlich des Angebots von Updates für das Plugin sowie Support- und Helpdesk-Leistungen.
  • Website: www.woosa.com
  • Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kontakt per E-Mail oder jede andere Form der Kommunikation, die mit dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Ansichten gleichgesetzt werden kann.

Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Woosa zum Abschluss eines Vertrags und für jeden als solchen abgeschlossenen Vertrag. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird ausdrücklich abgelehnt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich und ausdrücklich abgewichen werden. Wenn und soweit die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweichen, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, haben letztere Vorrang. Der Wegfall oder die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In solchen Fällen müssen sich die Vertragsparteien beraten, um eine alternative Regelung für die betreffende Bestimmung zu finden. Soweit wie möglich werden der Zweck und die Tragweite der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt.

Artikel 3. Angebot und Abschluss von Verträgen

Jedes Angebot von Woosa (einschließlich des Angebots auf der Website und der Kostenvoranschläge) ist freibleibend, auch wenn eine Frist zur Annahme angegeben ist. Woosa kann sein Angebot sofort oder zumindest so schnell wie möglich nach der Genehmigung durch den Lizenznehmer zurückziehen. Hat der Lizenznehmer in einem solchen Fall bereits eine Zahlung geleistet, so veranlasst Woosa unverzüglich, zumindest aber so schnell wie möglich, eine Rückerstattung. Der Lizenznehmer kann aus einem Angebot von Woosa, das einen offensichtlichen Fehler oder Tippfehler enthält, keine Rechte ableiten. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 kommt jeder Vertrag zustande, wenn der Lizenznehmer das Angebot von Woosa in der von Woosa festgelegten Weise angenommen hat.

Artikel 4. Probezeit

Die Bestimmungen dieses Artikels sind nur anwendbar, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass für den Vertrag eine Probezeit gilt. Die Dauer des Probezeitraums ist im Angebot von Woosa ausdrücklich angegeben. Während der Probezeit kann der Lizenznehmer den Vertrag jederzeit gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 kündigen. Spätestens einen Tag vor Ablauf des Testzeitraums erhält der Lizenznehmer eine Erinnerungs-E-Mail, dass der Testzeitraum endet. Angenommen, der Lizenznehmer kündigt den Vertrag nicht vor Ablauf der Probezeit. In diesem Fall wird der Vertrag automatisch in einen Vertrag umgewandelt, der je nach Wahl des Lizenznehmers vor Ablauf der Probezeit monatlich, vierteljährlich oder jährlich gekündigt werden kann. Wenn der Lizenznehmer zu Beginn des Testzeitraums eine geringe Zahlung leistet, um die automatische Einzugsermächtigung einzurichten, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung dieses Betrags, auch wenn der Vertrag während des Testzeitraums beendet wird. Der Lizenznehmer hat nur einen Testzeitraum für jede Art von Plug-in. Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Bestimmungen des Artikels 6 unberührt; bei der Anwendung dieses Artikels und des Artikels 6 kann sich der Verbraucher auf die für ihn günstigsten Bedingungen berufen.

Artikel 5. 90-Tage-Geld-zurück-Garantie

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass für den Vertrag eine 90-tägige Geld-zurück-Garantie gilt. Während der im vorstehenden Absatz genannten 90 Tage kann der Lizenznehmer den Vertrag alle 90 Tage ohne Angabe von Gründen gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 kündigen. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich und im Falle der 90-Tage-Geld-zurück-Garantie im Voraus. Die Kunden können die 90-Tage-Geld-zurück-Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn sie den Regeln entsprechen, die Sie hier finden. Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Bestimmungen des Artikels 6 unberührt; bei der Anwendung dieses Artikels und des Artikels 6 kann sich der Verbraucher auf die für ihn günstigsten Bedingungen berufen.

Artikel 6. Änderung des Abkommens

Woosa kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag einseitig ändern. Woosa wird die Änderungen oder Ergänzungen mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt geben. Der Lizenznehmer kann den Änderungen oder Ergänzungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag ohne jegliche Konsequenzen zu kündigen. Ist der Lizenznehmer mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag zu dem Datum kündigen, an dem die Änderungen oder Ergänzungen in Kraft treten.

Artikel 7. Dauer und Beendigung des Abkommens

Ein Vertrag zwischen Woosa und dem Lizenznehmer wird für mindestens ein Jahr geschlossen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Abkommen von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Dauer der Vereinbarung wird immer ausdrücklich vereinbart und in der Vereinbarung erwähnt. Der Lizenznehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. Wenn der Lizenznehmer den Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit. Das Abkommen kann von jeder Partei schriftlich, außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die andere Partei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen nicht erfüllt. Woosa hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Kündigung des Vertrages durch den Lizenznehmer ist nur schriftlich möglich. Kündigt der Lizenznehmer den Vertrag vorzeitig oder kündigt Woosa den Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Mangels des Lizenznehmers, hat Woosa Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens, einschliesslich entgangenen Gewinns.

Artikel 8. Preise und Bezahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen, und zwar in der von Woosa festgelegten Währung, in der die Rechnung ausgestellt wird, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt, gerät er von Rechts wegen in Verzug, und Woosa ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder seine vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Der Lizenznehmer schuldet Woosa die gesetzlichen Handelszinsen auf den geschuldeten Betrag, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Lizenznehmers sind die Forderungen von Woosa gegenüber dem Lizenznehmer sofort fällig und zahlbar. Woosa hat das Recht, die vom Lizenznehmer geleisteten Zahlungen zunächst zur Begleichung der Kosten, dann zur Begleichung der fälligen Zinsen und schließlich zur Begleichung des Kapitals und der laufenden Zinsen zu verwenden. Woosa kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Lizenznehmer eine andere Reihenfolge für die Zuteilung der Zahlung angibt.

Artikel 9. Beibehaltung des Titels

Woosa bleibt Eigentümer des Plugins, bis der Lizenznehmer alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Plugin zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Der Lizenznehmer muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Woosa zu schützen. Greifen Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Plugin zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, Woosa hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Artikel 10. Höhere Gewalt

Wenn Woosa aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, auf den Woosa keinen Einfluss hat und der die Erfüllung seiner Verpflichtungen dauerhaft oder vorübergehend verhindert, sowie, soweit nicht bereits eingeschlossen, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Sabotage, Naturkatastrophen, Feuer, staatliche Maßnahmen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Streiks, Sitzstreiks und Krankheit von Mitarbeitern. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, haben beide Parteien das Recht, das Abkommen zu kündigen, ohne dass sie verpflichtet sind, der anderen Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Artikel 11. Haftung

Woosa haftet nur für direkte Schäden, die der Lizenznehmer erleidet und die die direkte und ausschließliche Folge eines Versäumnisses von Woosa bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen sind. Woosa haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Die Haftung von Woosa ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von Woosa ausgezahlt wird. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der Haftpflichtversicherung erfolgt, ist die Haftung von Woosa auf den Rechnungsbetrag des Vertrags begrenzt, zumindest für den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht. Der Lizenznehmer muss Woosa stets die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben oder rückgängig zu machen. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Woosa verjähren nach Ablauf von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Woosa zurückzuführen ist.

Artikel 12. Geistiges Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte an dem Plugin und der dazugehörigen Dokumentation liegen ausschließlich bei Woosa oder seinen Lizenzgebern. Der Lizenznehmer erhält nur das nicht-exklusive Nutzungsrecht für das Plugin und die dazugehörige Dokumentation, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag beschrieben. Jedes andere oder weitergehende Recht des Lizenznehmers ist ausgeschlossen. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus dem Plugin zu entfernen oder zu verändern. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das Plugin Dritten in irgendeiner Weise entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder es in irgendeiner Weise zu übertragen, es sei denn, dies ist für die normale Nutzung des Plugins durch den Lizenznehmer nach dem Vertrag erforderlich.

Artikel 13. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihres Abkommens von der anderen Vertragspartei oder einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Vertragspartei mitgeteilt wurden oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Artikel 14. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

Auf den Vertrag zwischen Woosa und dem Lizenznehmer ist niederländisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten zwischen Woosa und dem Lizenznehmer ist ausschließlich das zuständige niederländische Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem Woosa ihren Sitz hat. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so wird diese Bestimmung hinfällig und durch eine neue, von Woosa zu bestimmende, rechtlich zulässige, vergleichbare Bestimmung ersetzt.

Artikel 15. Schlussbestimmungen

Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website gilt die neueste oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor deren Übersetzungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Bei rechtlichen Bedenken oder Unstimmigkeiten wird empfohlen, einen Juristen oder Übersetzer zu Rate zu ziehen.

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