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Was ist die Datenschutz-Grundverordnung für den elektronischen Geschäftsverkehr und wie kann man sie einhalten?

Was kann man hier finden?

GDPR steht für General Data Protection Regulation (Allgemeine Datenschutzverordnung). Dabei handelt es sich um ein europäisches Datenschutzgesetz, das Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, mit personenbezogenen Daten sorgfältig umzugehen. Dieses Gesetz ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ersetzt die 28 separaten Gesetze zum Schutz […]

GDPR steht für General Data Protection Regulation (Allgemeine Datenschutzverordnung). Dabei handelt es sich um ein europäisches Datenschutzgesetz, das Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, mit personenbezogenen Daten sorgfältig umzugehen. Dieses Gesetz ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ersetzt die 28 separaten Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten. Da Online shops Daten von ihren Kunden sammelt und diese dann verwendet und speichert, gilt das GDPR-Gesetz auch für Webshops. Diese Daten sind Dinge wie Name, E-Mail-Adresse, Finanzdaten, Wohnadresse und Telefonnummer.

Welche Maßnahmen muss ein Online Shop in Bezug auf die eCommerce DSGVO im Onlineshop einhalten?

Als Inhaber eines Online Shops ist es daher wichtig, dass Sie die Datenschutzerklärung für Ihren Onlineshop in Ordnung haben. Schließlich ist es wichtig, dass Sie so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeiten und nur die wirklich notwendigen Daten aufbewahren. Außerdem ist es wichtig, dass Sie als Unternehmer nachweisen können, dass Sie sich aktiv um die Einhaltung des Datenschutz für den E-Commerce bemühen. DSGVO für Webshops ist umfassend. Als Webshop Betreiber müssen Sie eine ganze Reihe von Dingen beachten:

  • Bieten Sie den Nutzern die Kontrolle darüber, welche Daten sie jeder Webseite anbieten und wie sie dies tun.
  • Bitten Sie ausdrücklich um Erlaubnis, bevor Sie Daten speichern.
  • Maßnahmen zur Altersüberprüfung vorsehen, um die Daten von Kindern unter 16 Jahren zu schützen.
  • Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre eines Nutzers und der verschlüsselt gespeicherten Kaufdaten.
  • Sie sollten den Lebenszyklus des Leads genau kennen: Wie lange müssen Sie die Daten speichern, wie werden sie verwendet und wann werden sie gelöscht?
  • Dokumentieren Sie die Webseite mit allen rechtlichen Informationen, die von Fachleuten verfasst wurden.
  • Vermeiden Sie die Verwendung von Daten, die von Dritten stammen.
  • Einhaltung der Rechte auf Zugang, Löschung oder Widerruf der Daten jedes Nutzers.
  • Erklären Sie die kommerziellen Zwecke der Nutzung der gespeicherten Daten.

Im folgenden Artikel können Sie genau nachlesen, welche Probleme auftreten, einschließlich einiger Datenschutz Checklisten für den elektronischen Geschäftsverkehr und eines Leitfadens für den elektronischen Geschäftsverkehr nach DSGVO.

Wie können Sie die DSGCO in Ihrem eCommerce einhalten?

Wie können Sie die DSGCO in Ihrem eCommerce einhalten?

1. Verantwortung zeigen

Als Inhaber einer Webseite sind Sie für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den elektronischen Geschäftsverkehr verantwortlich. Es ist wichtig, dass Sie diese Verantwortung ernst nehmen. Unabhängig davon, wo Sie Ihren Onlineshop hosten, liegt die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bei Ihnen. Lassen Sie personenbezogene Daten von Dritten verarbeiten, z. B. von Ihren Lieferanten? Dann ist es wichtig, dass auch sie die Anforderungen des Datenschutz erfüllen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mit Ihren Lieferanten und anderen Beteiligten eine Verarbeitungsvereinbarung abschließen. Darin können Sie Vereinbarungen über die Verarbeitung “Ihrer” Daten durch Dritte festhalten.

Beispiel: Wenn Sie den Versand der Produkte in Ihrem Webshop an eine externe Partei auslagern, müssen Sie die erforderlichen Kundendaten an diese Partei weitergeben. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese externe Partei diese Kundendaten einfach weitergibt. Die Vereinbarungen dazu können Sie in einem Auftragsverarbeitungsvertrag festhalten. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Kunden, sondern auch sich selbst als Webshop Betreiber vor unerwünschten Ereignissen.

Sollte ein Problem auftreten, ist es wichtig, dass Sie sich auf die Verarbeitungsvereinbarung berufen können. Müssen Sie mit der Ausarbeitung eines Auftragsverarbeitervertrags beginnen? Dann achten Sie darauf, dass er mindestens die folgenden Punkte enthält:

  • Wofür werden die personenbezogenen Daten verwendet?
  • Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten ergriffen werden?
  • Wo werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
  • Wer ist für was verantwortlich?
  • Was wird bei einer Kündigung getan?
  • Welche Kosten entstehen bei der Kündigung des Vertrages und wer trägt sie?
  • Wie gehen Sie mit Datenschutzverletzungen oder Rufschädigung um, wenn getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden?

2. Klare Erklärung zum Datenschutz

Eine klare Datenschutzerklärung für Ihren Onlineshop ist obligatorisch. Als Webshop Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über die von Ihnen erhobenen datenschutzrelevanten Daten zu informieren. Sie müssen auch in der Lage sein, Ihre Kunden über den Zweck der Erhebung dieser Daten zu informieren. In einer Datenschutzerklärung sollten Sie auf jeden Fall die folgenden Punkte aufnehmen:

  • Ihre eigenen Unternehmensdaten
  • die Gründe, warum Sie personenbezogene Daten verarbeiten
  • welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten
  • die von Ihnen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen
  • das Recht auf Einsichtnahme, Löschung und eventuelle Änderung für Ihre Kunden
  • warum die personenbezogenen Daten verarbeitet werden
  • die Verwendung von Cookies auf Ihrer Webseite

Wenn Sie die Datenschutz Grundverordnung ( DSGVO ) für den elektronischen Handel berücksichtigen, ist es wichtig, dass Sie eine verständliche Datenschutzerklärung für Ihre Kunden erstellen. Diese Erklärung sollte in Ihrem Onlineshop leicht zu finden sein. Sie können zum Beispiel einen Hyperlink zu dieser Erklärung auf dem Bestellformular platzieren.

3. Sicherheitsmaßnahmen

Wo sind die Passwörter Ihrer Kunden gespeichert? Wer kann diese Passwörter sehen? Als Inhaber einer Webseite ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass die von Ihnen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich in Ordnung sind. Darüber hinaus sind die Maßnahmen, die Sie zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ergreifen, ebenfalls wichtig. Denken Sie an die Plugins, die Sie auf Ihrer Webseite installiert haben und die es Kunden ermöglichen, persönliche Daten zu hinterlassen. Denken Sie an Bestellformulare, die Erstellung von Konten, usw.

4. Cookie Politik

Die Datenschutzgrundverordnung für Online Shops betrifft die Verwendung von Cookies auf Ihrer Webseite. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei auf einer Webseite, die Informationen enthält. Ist Ihr Webshop so eingestellt, dass die Besucher Ihrer Webseite Cookies automatisch akzeptieren? Wenn ja, ist das nicht ausreichend. Sie müssen Ihren Besuchern die Möglichkeit geben, Cookies selbst zu akzeptieren oder abzulehnen. Sie können den Besuchern Ihres Onlineshops zum Beispiel die Wahl lassen, ob sie nur funktionale Cookies oder alle Cookies akzeptieren wollen. Sie können ihnen sogar die Möglichkeit geben, gar keine Cookies zu akzeptieren. Dies hat Konsequenzen für den Besucher. Infolgedessen funktioniert Ihr Webshop möglicherweise nicht so gut. Wie auch immer, stellen Sie sicher, dass die Datenschutzerklärung Onlineshop korrekt ist.

Wir haben bereits bei anderen Gelegenheiten darüber gesprochen, wie wichtig es ist, dass das Web mit allen rechtlichen Dingen ausgestattet ist, um Geldstrafen und Komplikationen zu vermeiden. Früher musste auf Ihrer Webseite der Hinweis stehen, dass diese Webseite mit Cookies arbeitet, die Sie akzeptiert haben, und das war’s; jetzt ist es sehr wichtig, dass Sie nicht nur akzeptieren, sondern dass der Nutzer dies auch ablehnen und sehen kann, welche Cookies Ihre Webseite verwendet.

In WordPress gibt es viele Plugins für diese Aufgabe. Wir machen eine Liste der besten besten WordPress Cookie Plugins für GDPR.

 

 

5. Die Rechte Ihrer Kunden

Die DSGVO für Onlineshops bezieht sich auch auf die Rechte Ihrer Kunden. Dazu gehören nicht nur Garantiezeiten und Rückgabemöglichkeiten, sondern die Kunden Ihres Webshops haben auch das Recht, jederzeit die persönlichen Daten einzusehen, die sie bei Ihnen hinterlassen haben. Dies gibt ihnen auch die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten gegebenenfalls zu ändern. Sind Ihre Kunden mit der Art und Weise, wie Sie die Datenschutz Vorschriften anwenden, nicht zufrieden? Dann haben sie das Recht, gegen die Art und Weise, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten, Widerspruch einzulegen.

6. Datenschutzverletzung

Jeder Onlineshop Betreiber kann früher oder später mit Datenschutzverletzungen konfrontiert werden. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde melden. Manchmal kann es sogar bedeuten, dass ein Datenleck an alle Beteiligten gemeldet werden muss. Dazu gehören auch Ihre Kunden. Das kann Ihrem Ruf als Webshop Betreiber schaden. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie ein Protokoll erstellen. Darin halten Sie nicht nur fest, was Sie tun, um ein Datenleck zu verhindern, sondern auch, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie mit einem Datenleck konfrontiert werden.

Schlussfolgerung

Als Betreiber eines Onlineshops ist es daher unglaublich wichtig, dass Sie alle Regeln einhalten, die der Datenschutz für Online Shops für den elektronischen Handel für Webshops festlegt. Dies ist nicht nur für die Besucher Ihres Webshops und Ihre Kunden wichtig, sondern auch für Sie selbst. Denn wenn Sie die DSGVO für Online Shops nicht ordnungsgemäß einhalten, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Sie könnten mit einer Geldstrafe in Millionenhöhe belegt werden oder Sie müssen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen.

Fühlen Sie sich vom Unternehmertum angezogen und möchten Sie Ihren eigenen Onlineshop eröffnen? Dann sorgen Sie dafür, dass Sie gut vorbereitet sind. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen in der Zukunft.

FAQs zur DSGVO für den elektronischen Handel

1. Ist eine Datenschutzerklärung obligatorisch?

Als Inhaber einer Webseite sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über die von Ihnen eingeführte Datenschutzpolitik zu informieren. Die Aufsichtsbehörde für personenbezogene Daten (AP) überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Alles ist darauf ausgerichtet, die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden zu schützen.

2. Was muss ich tun, um die DSGVO für Online Shops einzuhalten?

Als Inhaber einer Webseite müssen Sie nachweisen können, dass Sie nur personenbezogene Daten verarbeiten, die erforderlich sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie nachweisen, dass Sie alle personenbezogenen Daten auf rechtmäßige Weise erhalten haben und sie nur für bestimmte Zwecke verwenden. Zum Beispiel die Verwendung der Adressdaten für den Versand der Produkte.

3. Was ist nach der Datenschutz Grundverordnung für den elektronischen Geschäftsverkehr nicht erlaubt?

Neben den üblichen personenbezogenen Daten gibt es auch besondere personenbezogene Daten. Diese können zum Beispiel die Gesundheit, die Vergangenheit usw. einer Person betreffen. Sie können diese Daten als Webseiten Betreiber erhalten, wenn Sie Umfragen oder Fragebögen verschicken. Es ist jedoch strengstens untersagt, diese Daten zu verwenden. Dies ist nur möglich, wenn Sie eine gesetzliche Ausnahmeregelung dafür haben. Dies ist zum Beispiel bei Organisationen des Gesundheitswesens manchmal der Fall.

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